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Hausverkauf- Diese Nebenkosten kommen auf Sie zu.

Wenn ein Eigentümer seine Immobilie erfolgreich verkaufen kann, dann erhält er schon bald eine grössere Summe Geld auf sein Konto.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dasss auch Nebenkosten auf einen zu kommen. 

Diese Nebenkosten sind in der Regel überschaubar, trotzdem sollte man sich rechtzeitig vor dem Verkaufsstart einen Überblick verschaffen. 

Renovierungskosten 

Ein paar Schönheitsreparaturen können Wunder wirken: die Wände frisch gestrichen, quitschende Türen und Fenster geölt und den Gärtner beauftragt die Gartenanlage ansehlich zu gestalten - schon fühlen sich Kaufinteressenten wohl bei der Besichtigung. Achten Sie aber darauf, dass sich die Kosten hierfür im Rahmen halten. Ein Käufer wird in der Regel seine Immobilie nach seinen eigenen Vorstellungen umgestalten. 

Unterlagen

Bevor sich ein Interessent zum Kauf entscheidet, möchte er sich immer ein ganz genaues Bild über die Liegenschaft verschaffen. Dementsprechend benötigt er einige Unterlagen. So z.B.: Grunbuchauszug, amtliche Schätzung, GVA-Police, Grundrisspläne, Katasterplan usw. Je nach Aufwand und Gebühren können für die sogenannten Zweitinformationen ca. CHF 100 - 200 zusammenkommen. 

Kosten für Wertermittlung

Entscheidend beim Immobilienverkauf ist vorallem eins: den Wert Ihrer Immobilien zu kennen und mit dem richtigen Preis in den Markt zu gehen. Wenn Sie sich absichern möchten, ist es sinnvoll, sich an einen Experten zu wenden. Sie können hierführ einen Immobilienbewerter mit einer Marktwertschätzung beauftragen. Die Kosten dafür betragen etwa ca. CHF 1'000 bis CHF 2'000. Je nach Objekttyp kann auch ein versierter Makler eine Bewertung vornehmen. Eine Wertermittlung ist in der Regel in seinem Leistungsumfang enthalten und eine Provision fällt nur bei einem erfolgreichen Verkauf an (üblicherweise 3% des Verkaufspreises). 

Handänderungskosten

Jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt gilt als Handänderung im Sinne des Gesetzes. Die Handänderungssteuer beträgt im Kanton St. Gallen 1% des Kaufpreises zzgl. Beurkundungsgebühren von 0.4%. Grundsätzlich ist die Handänderungssteuer vom Erwerber zu bezahlen. In der Praxis wird die Handänderungssteuer vielfach vom Veräusserer und Erwerber hälftig geteilt. 

Grundstückgewinnsteuer

Die Grunstückgewinnsteuer ist eine Kantonale Steuer (Objektsteuer). Massgebend für die Besteuerung ist der Grunstückgewinn. Der Grundstückgewinn entspricht dem Betrag um den der Erlös die Anlagenkosten (Erwerbspreis und Aufwendungen) übersteigt. Für eine lange Eigentumsdauer (ab dem 15. Jahr) wird eine ermässigung gewährt. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Grundstückgewinnsteuer aufzuschieben, wenn man eine Ersatzbeschaffung tätigen will. 

Fazit

Das Bewusstsein, dass bei einem Verkauf auch mit vereinzelten Aufwendungen zu rechnen ist, bewirkt einen klaren und transparenten Verkaufsprozess. 

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