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Augen auf bei Online-Makler

"Wir verkaufen Ihre Immobilie gratis". So und ähnlich tönt es häufig bei einigen Online-Makler, welche seit einiger Zeit in den sozialen Medien und im TV Ihre Dienstleistungen anbieten. 

Wenn ein Eigentümer vor der Entscheidung steht seine Immobilie zu verkaufen, stellt sich immer wieder die selbe Frage: selber machen oder einen Immobilien-Makler beauftragen? Seit einiger Zeit gibt es sogar eine dritte Variante. Sogenannte Online-Makler werben damit eine Immobilie gratis zu verkaufen. Was ist von diesem vermeitlich generösen Angebot zu halten?

50'000 Handänderungen 

In der Schweiz wechseln pro Jahr rund 50'000 Liegenschaften die Hand. In etwa der Hälfte aller Fälle ist ein Immobilienmakler dazwischen geschaltet. Davon ausgehend, dass die Parteien einen Maklervertrag abgeschlossen haben, unterscheidet man in der Schweiz 2 Vertragsarten. Beim Nachweismakler-Vertrag genügt der blose Nachweis rsp. die Zuführung eines Kaufinteressenten an den Verkäufer. Im Gegenzug dazu ist das Honorar bei einem Vermittlungsmakler-Vertrag geschuldet, wenn der Makler aktiv zur Förderung des Kaufabschlusses beigetragen hat. Dies zum Beispiel durch Vertragsredaktion oder Verkausverhandlungen mit den Interessenten. 

Pauschalangebote locken 

Einige Onlineanbieter treten mit neuen Geschäftsmodellen und Honoraransätzen als Preisbrecher und Fixpreis-Makler auf. Je nachdem werden nur einzelne Dienstleistungen angeboten. So zum Beispiel Exposé-Erstellung und Internetausschreibung. Liegenschaftsbesichtigungen muss dann der Eigentümer häufig selber durchführen. Gerade aber die Liegenschaftsbesichtigung ist für ungeübte Privatpersonen nicht zu unterschätzen, denn hier kann man viele Fehler begehen. 

Interessenkonflikt

Bei Online-Makler die angeben, eine Immobilie gratis zu verkaufen, sollte man sich die Frage stellen, welche Interessen der Makler vertrit. 0% Maklerhonorar klingt zwar interessant, jedoch muss man sich bewusst sein, dass in solch einem Fall der Kaufinteressent zur Kasse gebeten wird. Dass der Käufer zahlt, ist in der Schweiz nicht üblich und so gerät der Online-Makler in einen Interessenkonflikt und die Interessenlage kehrt sich, da er sein Honorar vom Käufer erhält. Ein solcher Makler wird so zum "Diener zweier Herren", der nicht mehr allein im Interesse des Verkäufers handelt (handlen kann). 

Honorar

Als klassischer Makler wird eine Provision erst fällig, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen ist und der Verkauf öffentlich beurkundet wurde. Online-Makler hingegen verlangen häufig bereits Voraus- oder Raten-Zahlungen. Teilweise sogar unabhänging davon ob der Verkauf erfolgreich abgeschlossen werden konnte oder nicht. 

Fazit

Wie bei anderen Produkten und Dienstleistungen auch, sollten Sie auch bei der Wahl Ihres Maklers nicht nur auf den vermeintlich günstigsten Preis achten. Qualität und Erfahrung zahlen sich letztendlich immer mehr aus. Denn schliesslich verkauft man seine Liegenschaft nur einmal. 

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